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Falsche Angaben über Ihr Unternehmen in ChatGPT: Was Sie tun können

9. August 2026
Von Michael Kaiser
GEOKI-SichtbarkeitReputationChatGPTKMU
Falsche Angaben über Ihr Unternehmen in ChatGPT: Was Sie tun können

Ein Interessent fragt ChatGPT nach Ihren Preisen und bekommt eine Zahl genannt, die es nie gab. Oder eine Zertifizierung, die Sie nicht haben. Oder eine Adresse, die vor drei Jahren galt. Sie erfahren davon meist zufällig, weil ein Kunde es beiläufig erwähnt. Die erste Frage lautet dann: Wen ruft man an, um das korrigieren zu lassen? Die kurze Antwort ist unbefriedigend: niemanden.

Das Wichtigste in Kürze: Einen direkten Korrekturweg gibt es nicht. Sie können OpenAI, Google oder Perplexity keine Meldung schicken und eine Berichtigung beantragen, wie Sie es bei einem Branchenverzeichnis könnten. Was funktioniert, ist der Umweg über die Quellen: konsistente Fakten auf der eigenen Website, sauberes Schema-Markup und die korrekte Darstellung auf den Drittseiten, aus denen die Systeme schöpfen. Wie schnell das wirkt, hängt davon ab, ob das System live sucht oder aus dem Trainingsstand antwortet. Bei rufschädigenden Falschbehauptungen kommen zusätzlich rechtliche Ansprüche in Betracht.

Wie erfahre ich, was KI-Systeme über mein Unternehmen sagen?

Indem Sie fragen, und zwar systematisch statt zufällig. Die meisten Unternehmen entdecken Fehler durch einen Zufallstreffer und wissen nicht, ob es ein Einzelfall war.

Eine belastbare Bestandsaufnahme braucht drei Dinge:

  1. Einen festen Fragenkatalog. Zehn bis fünfzehn Fragen, die ein Interessent tatsächlich stellen würde: Was macht das Unternehmen? Was kostet die Leistung? Wo sitzt es? Welche Referenzen gibt es? Ist es seriös? Welche Alternativen gibt es?
  2. Mehrere Systeme. ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews, Gemini und Copilot antworten unterschiedlich, weil sie unterschiedlich arbeiten. Ein Fehler in einem System bedeutet nicht, dass alle ihn haben.
  3. Dokumentation mit Datum. Screenshot oder Textkopie mit Zeitstempel. Ohne diese Grundlage können Sie später nicht beurteilen, ob sich etwas verändert hat, und im Streitfall haben Sie nichts in der Hand.

Wichtig ist, ohne Anmeldung und im anonymen Modus zu fragen. Sonst beeinflusst Ihre eigene Nutzungshistorie die Antwort, und Sie sehen nicht, was ein Fremder sieht.

Warum entstehen falsche Angaben überhaupt?

Weil die Systeme aus Quellen schöpfen, die falsch, veraltet oder mehrdeutig sind. In der Praxis sind es fünf Ursachen:

UrsacheTypisches Beispiel
Veraltete TrainingsdatenPreise oder Adressen von vor zwei Jahren, die auf einer alten Unterseite noch standen
Falsche DrittquellenEin Branchenverzeichnis mit nie korrigiertem Eintrag, ein alter Presseartikel
Verwechslung ähnlicher NamenEin gleichnamiges Unternehmen aus einer anderen Branche wird zusammengeführt
Lücken in der eigenen DarstellungWas auf der Website nicht eindeutig steht, wird aus dem Umfeld erschlossen
Freie ErgänzungFehlt eine Angabe ganz, füllt das Modell die Lücke mit statistisch Plausiblem

Die letzten beiden sind die unangenehmsten, weil sie sich nicht auf eine falsche Quelle zurückführen lassen. Sie entstehen genau dort, wo Ihre eigene Darstellung ungenau ist.

Gibt es einen direkten Weg zur Korrektur?

Nein, und das sollte man wissen, bevor man Zeit mit der Suche danach verbringt.

Es existiert kein Formular, über das ein Unternehmen eine Berichtigung seiner Darstellung in ChatGPT beantragen kann. Die Systeme sind keine Datenbanken mit Einträgen, die sich ändern lassen, sondern Modelle, die aus Wahrscheinlichkeiten formulieren. Was OpenAI, Google und Anthropic anbieten, sind Meldewege für problematische Ausgaben; ein Anspruch auf eine bestimmte Antwort folgt daraus nicht.

Für personenbezogene Daten sieht die Lage anders aus, dazu weiter unten mehr.

Wie korrigiert man die Darstellung tatsächlich?

Über die Quellen. Das ist langsamer als ein Korrekturformular, aber es ist der einzige Weg, der wirkt.

Erstens: eine eindeutige Faktenseite auf der eigenen Website. Eine Unterseite, die die Kernangaben in klarer, maschinenlesbarer Form nennt: Firmierung, Gründungsjahr, Standort, Leistungen, Ansprechpartner, das Wesentliche zur Preisgestaltung. Ausgezeichnet mit Schema.org-Markup, damit die Angaben nicht nur lesbar, sondern strukturiert auswertbar sind. Diese Seite ist Ihr Referenzpunkt.

Zweitens: Widersprüche im eigenen Bestand beseitigen. Alte Unterseiten mit überholten Angaben, ein PDF von 2023 im Downloadbereich, abweichende Angaben im Impressum. Solange zwei Stände parallel auffindbar sind, entscheidet das Modell, welchen es nimmt.

Drittens: die Drittquellen aufräumen. Branchenverzeichnisse, Bewertungsportale, Wikipedia-Einträge, Presseartikel, Profile auf Plattformen. Diese Quellen wiegen oft schwerer als die eigene Website, weil Modelle unabhängige Bestätigung höher gewichten als Selbstauskunft.

Viertens: die korrekte Fassung dort platzieren, wo zitiert wird. Fachmedien, Verbandsseiten, Branchenportale. Wenn die richtige Angabe an mehreren unabhängigen Stellen steht, setzt sie sich durch.

Wie lange dauert es, bis eine Korrektur greift?

Das hängt davon ab, wie das jeweilige System arbeitet, und der Unterschied ist erheblich.

Systeme mit Live-Websuche wie Perplexity oder Google AI Overviews greifen auf den aktuellen Index zu. Ist die korrigierte Seite indexiert und gut auffindbar, kann sich die Antwort innerhalb von Tagen bis Wochen ändern.

Antworten aus dem Trainingsstand ändern sich erst mit dem nächsten Trainingszyklus, und der liegt Monate zurück oder in der Zukunft. Wenn ChatGPT ohne Websuche antwortet, hilft keine noch so gute Korrektur an der Quelle kurzfristig.

Praktisch heißt das: Erwarten Sie keine schnelle Wirkung, und prüfen Sie in Abständen, statt täglich nachzusehen.

Wann ist der Rechtsweg eine Option?

Wenn die Falschangabe nicht nur ungenau, sondern geschäftsschädigend ist. Dann greifen mehrere Ansätze, die man auseinanderhalten sollte.

Bei personenbezogenen Daten gibt Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten. Das betrifft Angaben über natürliche Personen, etwa den Geschäftsführer, nicht die reine Unternehmensdarstellung.

Bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen über das Unternehmen kommt § 824 BGB in Betracht, der vor unwahren kreditgefährdenden Behauptungen schützt. Eine falsche Verknüpfung mit Insolvenz, Betrug oder unseriösen Praktiken fällt in diesen Bereich.

Die Rechtsprechung entwickelt sich gerade. Das Landgericht Kiel hat sich 2026 zur Haftung für KI-generierte Falschinformationen über Unternehmen geäußert, das Landgericht München I im Mai 2026 zu KI-Übersichten in Suchergebnissen. Beide Entscheidungen zeigen, dass Anbieter nicht pauschal aus der Verantwortung sind, besonders wenn sie sich Inhalte durch eigene Aufbereitung zu eigen machen.

Für die Praxis heißt das: Dokumentieren Sie den Fund mit Datum und Screenshot, bevor Sie irgendetwas anderes tun. Ohne diesen Nachweis ist jeder spätere Schritt schwierig. Und lassen Sie den Einzelfall anwaltlich prüfen, bevor Sie ein Verfahren erwägen; dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Wie messe ich meine Präsenz gegenüber dem Wettbewerb?

Mit demselben Fragenkatalog, nur anders ausgewertet. Statt nur zu prüfen, ob die Angaben über Sie stimmen, notieren Sie zusätzlich:

  • Werden Sie überhaupt genannt? Bei welchen der fünfzehn Fragen taucht Ihr Unternehmen auf, bei welchen nicht?
  • An welcher Stelle? Erste Empfehlung, Nebenerwähnung oder nur in einer Aufzählung?
  • Wer wird stattdessen genannt? Notieren Sie die Wettbewerber namentlich, das ist die eigentliche Benchmark.
  • Womit werden die anderen begründet? Oft nennen die Systeme, warum sie einen Anbieter empfehlen. Diese Begründungen zeigen, welche Signale wirken.

Über mehrere Messpunkte hinweg entsteht daraus eine Zeitreihe, die man einem Vorstand oder Beirat vorlegen kann. Einzelmessungen taugen dafür nicht, weil die Antworten schwanken.

Ein Hinweis zur Erwartung: Eine Nennung in KI-Antworten lässt sich nicht kaufen und nicht direkt steuern. Was sich steuern lässt, sind die Signale, aus denen die Systeme ihre Auswahl treffen. Wer Ihnen eine garantierte Platzierung verspricht, verkauft etwas, das er nicht liefern kann.

Wie oft sollte man prüfen?

Quartalsweise reicht für die meisten Unternehmen, monatlich in Märkten mit schnellem Wandel. Wichtiger als die Frequenz ist, dass es überhaupt regelmäßig geschieht und die Ergebnisse vergleichbar bleiben: derselbe Fragenkatalog, dieselben Systeme, dieselbe Dokumentationsform.

Anlassbezogen sollte man zusätzlich prüfen, wenn sich Grundlegendes ändert: neue Leistungen, Umfirmierung, Standortwechsel, ein Beitrag in einem großen Medium.

Wie ArkeonTech das macht

Wir führen die Bestandsaufnahme mit einem festen Fragenkatalog über die relevanten Systeme durch und dokumentieren jede Antwort mit Datum. Daraus entsteht ein Bericht, der drei Dinge trennt: was falsch ist, was fehlt und wo Wettbewerber genannt werden statt Ihnen.

Für die Korrektur arbeiten wir an den Quellen: Faktenseite mit Schema-Markup, Bereinigung widersprüchlicher Angaben im eigenen Bestand, Prüfung der wichtigsten Drittquellen. Was wir nicht anbieten, ist eine garantierte Platzierung in KI-Antworten, weil es sie nicht gibt.

Wie Sie grundsätzlich in KI-Systemen sichtbar werden, haben wir im Beitrag GEO statt SEO beschrieben. Dieser Text hier behandelt den Fall, dass bereits etwas über Sie steht, und es stimmt nicht.

Häufige Fragen zu falschen KI-Angaben

Kann ich OpenAI oder Google zwingen, eine falsche Angabe zu löschen? Ein allgemeiner Anspruch auf eine bestimmte Antwort besteht nicht. Bei personenbezogenen Daten gibt Artikel 16 DSGVO ein Berichtigungsrecht, bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen über das Unternehmen kommt § 824 BGB in Betracht. Die Rechtsprechung dazu entsteht gerade; das Landgericht Kiel und das Landgericht München I haben sich 2026 zu Haftungsfragen geäußert. Den Einzelfall sollte eine Anwältin oder ein Anwalt bewerten.

Warum kennt ChatGPT mein Unternehmen gar nicht? Weil zu wenige unabhängige Quellen über Sie berichten. Modelle bilden ab, was im Netz vorhanden und mehrfach bestätigt ist. Eine gut gemachte Website allein genügt oft nicht, wenn keine Verzeichnisse, Fachmedien oder Plattformen die Angaben aufgreifen. Für junge oder sehr lokale Unternehmen ist das der Regelfall, kein Fehler.

Hilft es, die Korrektur direkt in den Chat zu schreiben? Nein. Was Sie im Gespräch mitteilen, gilt für dieses eine Gespräch und beeinflusst weder das Modell noch die Antwort, die ein anderer Nutzer bekommt. Der verbreitete Rat, man solle das Modell im Chat korrigieren, beruht auf einem Missverständnis darüber, wie diese Systeme arbeiten.

Wie erkenne ich, ob die Antwort aus dem Training oder aus einer Websuche stammt? Meist an den Quellenangaben. Nennt das System Links, hat es live gesucht, und eine Korrektur an der Quelle kann vergleichsweise schnell wirken. Antwortet es ohne Quellen, stammt die Aussage aus dem Trainingsstand und ändert sich frühestens mit dem nächsten Trainingszyklus.

Was ist mit falschen Angaben über meine Person als Geschäftsführer? Hier ist die Rechtslage klarer als bei Unternehmensdaten. Es handelt sich um personenbezogene Daten, für die Artikel 16 DSGVO ein Berichtigungsrecht vorsieht, und zusätzlich kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht betroffen sein, das berufliche Reputation und soziale Anerkennung schützt.

Lohnt sich ein Monitoring-Tool dafür? Für regelmäßige Prüfungen über mehrere Systeme hinweg kann es Aufwand sparen. Für den Einstieg reicht ein Fragenkatalog und eine Tabelle. Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern dass die Fragen konstant bleiben und jede Messung datiert dokumentiert wird, sonst lässt sich keine Entwicklung ablesen.

Fazit

Falsche Angaben in KI-Antworten sind ärgerlich, aber sie sind kein Angriff, sondern ein Nebeneffekt davon, wie diese Systeme arbeiten. Wer das versteht, sucht nicht nach dem Korrekturformular, das es nicht gibt, sondern räumt die Quellen auf, aus denen die Antworten entstehen.

Der erste Schritt kostet eine Stunde: fünfzehn Fragen, drei Systeme, Screenshots mit Datum. Danach wissen Sie, ob Sie ein Problem haben, und falls ja, welches. Alles Weitere ergibt sich daraus.

Dieser Beitrag gibt den Informationsstand vom 9. August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Artikel 16 (Recht auf Berichtigung)
  • § 824 BGB (Kreditgefährdung)
  • Landgericht Kiel (2026) zur Haftung für KI-generierte Falschinformationen über Unternehmen
  • Landgericht München I, Endurteil vom 28.05.2026 (Az. 26 O 869/26) zu KI-Übersichten in Suchergebnissen
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